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Bekanntmachung


Friedhof - Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Watzerath
Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit an dieser Prüfung teilzunehmen.
Die Prüfung findet statt am:
Samstag, den 12.04.2014 ab 14:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.


Watzerath, den 03.04.2014
Rainer Kockelmann, Ortsbürgermeister

 

Saturday the 20th. Gemeinde Watzerath.