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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Watzerath für das Jahr 2015
vom 14.11.2014


Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538) folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 370.020 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 350.070 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) 19.950 €


2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 339.300 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 308.650 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 30.650 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 30.650 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit -30.650 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 339.300 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 339.300 €
Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr + 17.490 €


§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf 0 €


§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.


§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A 450 v.H.
- Grundsteuer B 450 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund 31,00 €
- für den zweiten Hund 154,00 €
- für jeden weiteren Hund 256,00 €


§ 5 Gebuühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-


§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals betrug
zum 31.12.2013 778.333 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2014 784.573 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2015 804.523 €


Ortsgemeinde Watzerath, den 14.11.2014
gez. Kockelmann, Ortsbürgermeister


Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.11. bis 02.12.2014 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.

 

Friday the 19th. Gemeinde Watzerath.