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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Watzerath vom 08.07.2014

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Beigeordneter Weinand beglückwünschte die Ratsmitglieder zu ihrer Wahl und wünschte ihnen eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Bevölkerung ihrer Gemeinde. Im Auftrag des geschäftsführenden Vorsitzenden gab er einen kurzen Überblick über die Pflichten der Ratsmitglieder, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO ergeben und ging dabei auch auf haftungsrechtliche Aspekte ein. Der Vorsitzende verpflichtete als geschäftsführender Ortsbürgermeister die neugewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag.


2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der geschäftsführende Beigeordnete Richard Adams vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Rainer Kockelmann zum Ehrenbeamten.


3. Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten
Zum ehrenamtlichen Beigeordneten wurde unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 a GemO gewählt:
Adams Richard
Auf die gesonderte Wahlniederschrift wird verwiesen.
Ortsbürgermeister Rainer Kockelmann vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereiteten Urkunden und ernannte den neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten zum Ehrenbeamten.


4. Bildung der Ausschüsse
Die Ausschüsse des am 7. Juni 2009 gewählten Gemeinderates sind mit Ablauf des 31. Mai 2014 untergegangen.
Deshalb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 25. Mai 2014 neugewählten Gemeinderates die Bildung der Ausschüsse neu vorzunehmen.
Unter Beachtung der geltenden Hauptsatzung beschloss der Gemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, die Wahl der Ausschussmitglieder durch offene Abstimmung vorzunehmen.
Nach der geltenden Hauptsatzung werden ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Bauausschuss gebildet. Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.
Es wurden gewählt:
Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder):
Schmitz Rudolf
Hens Lorenz
Roloff Theo
Der Bauausschuss besteht aus den Mitgliedern des Gemeinderates.


5. Geschäftsordnung des Gemeinderates
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt.
Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Nach Beratung beschloss der Gemeinderat als Geschäftsordnung die vom Minister des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung, veröffentlicht als Anhang zu § 37 GemO im Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, Auflage 2014, Seite 247 ff.


6. Neubau Dorfgemeinschaftshaus:
Außenanlagen, weitere Ausschreibungen, Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde von der Architektin ein Rapport gefertigt. Er spiegelt das Ergebnis der Abstimmungen wieder und fand die Zustimmung des Rates.

Wednesday the 24th. Gemeinde Watzerath.